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RECHTLICHE HINWEISE

Nutzungsbedingungen

Version 2026-10 · Gültig ab 5. Oktober 2026

Diese deutsche Fassung ist eine zu Informationszwecken bereitgestellte Übersetzung. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung.

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von InviteKey durch Veranstalter und die Mitglieder ihres Teams.

InviteKey hilft einem Veranstalter, Einladungen an eine festgelegte Liste von Personen zu versenden und den Zugang zu seiner Veranstaltung zu kontrollieren. Der Veranstalter bleibt für seine Veranstaltung, seine Gästeliste und die Einlassentscheidungen verantwortlich.

Auf dieser Seite1. Der Dienst2. Konten und zulässige Nutzung3. Einladungen, Wallet-Pässe und Einlasskontrolle4. Angebote, Preise und Aufbewahrungsdauer5. Personenbezogene Daten6. Verarbeitung von Daten im Auftrag des Veranstalters7. Inhalte und geistiges Eigentum8. Weiterentwicklung, Sperrung und Haftung9. Änderung der Bedingungen10. Anwendbares Recht, Sprache und Streitigkeiten11. Kontakt

1. Der Dienst

„Veranstalter“ bezeichnet das Unternehmen, den Verein oder die sonstige Organisation — oder den im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelnden Gewerbetreibenden —, der bzw. die eine Veranstaltung anlegt. „Nutzer“ bezeichnet einen Veranstalter oder ein zur Nutzung des Dienstes berechtigtes Mitglied seines Teams. „Gast“ bezeichnet eine von einem Veranstalter eingeladene Person; sie benötigt kein InviteKey-Konto, um ihre Einladung zu erhalten oder ihren Pass vorzuzeigen.

Mit InviteKey lässt sich eine Veranstaltung auf Einladung vorbereiten, lassen sich bestätigte Gäste importieren oder erfassen, Einladungs-E-Mails versenden, jedem Gast ein persönlicher QR-Code und auf Wunsch ein Apple-Wallet- oder Google-Wallet-Pass ausstellen und die Einlässe erfassen. Die verfügbaren Funktionen und Grenzen hängen vom gewählten Angebot ab; sie werden vor der Aktivierung der Veranstaltung angezeigt und können sich ändern.

InviteKey ist ein Werkzeug zur Zugangsverwaltung. Es ist weder der Veranstalter der Veranstaltung noch ein Ticketverkäufer noch Garant des Einlasses. Der Veranstalter entscheidet, wer eingeladen ist, wer eintreten darf und wie seine Veranstaltung abläuft.

InviteKey richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Organisationen. Die Dienste werden Verbrauchern nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch angeboten. Bei der Registrierung und vor jeder Bestellung bestätigt der Nutzer, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder im Namen der von ihm angegebenen Organisation zu handeln. InviteKey behält sich das Recht vor, ein Konto oder eine Bestellung, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind, abzulehnen oder zu kündigen.

2. Konten und zulässige Nutzung

Die Nutzer machen zutreffende Kontoangaben, halten ihre Zugangslinks und Zugangsdaten vertraulich und nutzen nur die ihnen eingeräumten Rechte. Der Veranstalter haftet für die Mitglieder seines Teams, für seine Prüfgeräte für Einladungen — die Smartphones und Tablets, die am Eingang seiner Veranstaltung die QR-Codes lesen — sowie für die Richtigkeit der Einstellungen seiner Veranstaltung und der Angaben zu seinen Gästen.

Der Veranstalter muss über eine Rechtsgrundlage verfügen, um die Kontaktdaten seiner Gäste zu erheben und zu importieren und ihnen Einladungen zu senden. Es ist untersagt, sensible Daten, rechtswidrige oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte oder für die Einlasskontrolle nicht erforderliche Daten zu importieren. Ebenfalls untersagt ist es, unerwünschte Nachrichten zu versenden, Pässe zweckwidrig zu verwenden, einen unbefugten Zugriff zu versuchen oder den Dienst zu stören.

3. Einladungen, Wallet-Pässe und Einlasskontrolle

Ein QR-Code oder Wallet-Pass ist ein persönlicher Zugangsnachweis: Weder der Veranstalter noch der Gast darf ihn veröffentlichen oder weitergeben. Ein Pass verliert seine Gültigkeit, wenn er widerrufen wird, wenn die Veranstaltung abläuft oder wenn der Veranstalter seine Zugangsregeln ändert. Ein widerrufener oder abgelaufener Pass kann in der Wallet-App des Gastes sichtbar bleiben, abgeblendet oder als inaktiv markiert: Seine Gültigkeit prüft InviteKey im Zeitpunkt der Kontrolle. Die Verfügbarkeit der Wallet-Pässe hängt auch vom Gerät des Gastes und von den Diensten von Apple oder Google ab.

Aktiviert der Veranstalter die Offline-Kontrolle, kann ein Prüfgerät einen vorläufigen Einlass erfassen, bevor es sich synchronisiert. Zwei nicht verbundene Geräte können vorübergehend denselben Nachweis annehmen; der Konflikt wird bei der Synchronisierung aufgelöst oder gemeldet. Für eine strengere Kontrolle nutzen Sie die Bestätigung durch den Server und eine zuverlässige Verbindung.

Die Zustellung der E-Mails, die Installation der Wallet-Pässe und die Kontinuität der Verbindung können nicht garantiert werden. Der Veranstalter prüft die wesentlichen Angaben und sieht eine seiner Veranstaltung angemessene Ersatzlösung für den Einlass vor.

4. Angebote, Preise und Aufbewahrungsdauer

Das Angebot, seine Kapazität, sein Preis und die Aufbewahrungsdauer der Daten der Veranstaltung werden vor dem Kauf oder der Aktivierung der Veranstaltung angezeigt. Das kostenlose Angebot hat eine begrenzte Kapazität und Aufbewahrungsdauer, die an derselben Stelle angegeben sind. Die Zahlungs- und Erstattungsbedingungen werden vor jeder Bestellung dargestellt.

Mit Ablauf der Aufbewahrungsdauer endet der Zugriff auf die Daten der Veranstaltung. Die Datenschutzerklärung beschreibt die Aufbewahrung und Löschung der Daten, auch in Sicherungskopien und Protokollen. Exportieren Sie die benötigten Informationen vor dem angezeigten Ablaufdatum.

5. Personenbezogene Daten

Der Veranstalter entscheidet, welche Daten seiner Gäste er InviteKey anvertraut und zu welchem Zweck. InviteKey verarbeitet sie in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen, um den Dienst zu erbringen; Abschnitt 6 legt die Pflichten von InviteKey als Auftragsverarbeiter fest. Jede Partei erfüllt die ihrer Rolle entsprechenden Datenschutzpflichten. Die Datenschutzerklärung beschreibt die verarbeiteten Daten, die Dienstleister und die Ausübung der Rechte.

Der Veranstalter informiert seine Gäste nach den gesetzlichen Vorgaben und verlangt von InviteKey nicht, ihre Daten zu einem anderen Zweck als diesem Dienst zu verwenden.

6. Verarbeitung von Daten im Auftrag des Veranstalters

Dieser Abschnitt bildet den in Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Er gilt, sobald ein Veranstalter InviteKey personenbezogene Daten seiner Gäste oder seiner Teammitglieder anvertraut.

Gegenstand und Dauer: Erbringung des in Abschnitt 1 beschriebenen Dienstes für die Aufbewahrungsdauer jeder Veranstaltung. Art und Zwecke: Hosting, Versand der Einladungen, Ausstellung und Aktualisierung der Pässe, Einlasskontrolle und Anwesenheitserfassung. Daten: Identität und Kontaktdaten der Gäste, Kategorie, Status der Einladung und ihrer Zustellung, Pass-Kennungen, Uhrzeit und Kontrollpunkt der Einlässe sowie jedes vom Veranstalter hinzugefügte Feld. Betroffene Personen: die Gäste des Veranstalters und die Mitglieder seines Teams.

InviteKey verpflichtet sich: diese Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Veranstalters zu verarbeiten — diese Bedingungen und die von ihm im Dienst gewählten Einstellungen — und ihn zu informieren, wenn eine Weisung ihm rechtswidrig erscheint; ihre Vertraulichkeit zu gewährleisten, wobei die zum Zugriff befugten Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind; geeignete Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen; den Veranstalter nach Möglichkeit bei der Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte, bei der Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung und gegebenenfalls bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu unterstützen; ihm jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt wurde, zu melden; ihm die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen auf angemessene vorherige Anfrage zu ermöglichen.

Der Veranstalter gestattet InviteKey, die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, die gleichwertigen Pflichten unterliegen. InviteKey informiert die Veranstalter über jede Hinzufügung oder Ersetzung, indem es diese Liste vor der Änderung aktualisiert, und bei einer wesentlichen Änderung per E-Mail; ein widersprechender Veranstalter kann die Nutzung des Dienstes beenden. Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind wie in der Datenschutzerklärung beschrieben abgesichert.

Mit Ablauf der Aufbewahrungsdauer einer Veranstaltung löscht InviteKey deren Daten aus seinen aktiven Systemen, unter den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Bedingungen, ohne sie herauszugeben: Der Veranstalter kann sie bis zu diesem Zeitpunkt exportieren.

7. Inhalte und geistiges Eigentum

Der Veranstalter behält seine Rechte an den von ihm bereitgestellten Logos, Bildern, Veranstaltungsangaben und Gästelisten. Er räumt InviteKey das beschränkte Recht ein, sie zu hosten, zu verarbeiten und anzuzeigen, soweit dies für den Dienst erforderlich ist. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte an allem zu verfügen, was er importiert.

InviteKey behält seine Rechte am Dienst, an der Software, an ihrem Design und an seiner Marke. Diese Bedingungen gewähren kein Recht, den Dienst zu kopieren, weiterzuverkaufen oder zu dekompilieren, außer soweit das Gesetz dies erlaubt.

8. Weiterentwicklung, Sperrung und Haftung

Wir können den Dienst warten, verbessern oder ändern. Wir können den Zugang einschränken, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, um seine Sicherheit zu schützen, Missbrauch zu verhindern, das Gesetz einzuhalten oder einem Zahlungsverzug abzuhelfen, und benachrichtigen den Nutzer, soweit möglich. Ein Veranstalter kann die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden; dadurch verlängert sich die für seine Veranstaltungen gewählte Aufbewahrungsdauer nicht.

Wir erbringen den Dienst mit angemessener Sorgfalt, ohne einen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb oder die Zustellung von E-Mails oder Pässen durch Dienste Dritter garantieren zu können. Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung aus, deren Ausschluss das Gesetz verbietet. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für Schäden, die sie bei der Nutzung des Dienstes vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.

9. Änderung der Bedingungen

Wir können diese Bedingungen ändern. Die neue Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht, mit Version und Datum des Inkrafttretens oben auf der Seite; wesentliche Änderungen werden bestehenden Nutzern vor ihrem Inkrafttreten auf angemessene Weise angekündigt. Die weitere Nutzung des Dienstes nach diesem Datum gilt als Zustimmung, soweit gesetzlich zulässig; andernfalls beenden Sie die Nutzung des Dienstes und kontaktieren Sie uns.

10. Anwendbares Recht, Sprache und Streitigkeiten

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Sie sind in französischer Sprache abgefasst; ihre Übersetzungen dienen der Information, und bei Abweichungen ist allein die französische Fassung maßgeblich.

Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Lyon (Frankreich) zuständig.

11. Kontakt

Für Fragen oder Beschwerden: support@invitekey.app.

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Impressum

Angaben zum Anbieter

Adrian Tanasescu EI, Einzelunternehmen, betreibt InviteKey

SIREN 529 157 810

Geschäftsanschrift

9 rue des Grisemottes, 69220 Belleville-en-Beaujolais, France

E-Mail

support@invitekey.app

Verantwortlich für den Inhalt

Adrian Tanasescu

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Cloudflare, Inc.
101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USA
+1 (650) 319-8930

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